18. Februar 2013

Thioglykolsäure in Enthaarungscreme - schädlich?


Der entscheidende chemische Wirkstoff in einer Enthaarungscreme ist Thioglykolsäure, oder auch Mercaptoessigsäure genannt. Seit den 40er Jahren wird diese Chemikalie in der Kosmetikbranche benutzt. Die Thioglykolsäure zerstört dabei das Keratin - ein Protein, welches den Haaren Struktur gibt.

Während die Vorteile der Thioglykolsäure in Enthaarungsmitteln klar auf der Hand liegen - wie z.B. schnelle und schmerzfreie Haarentfernung sowie kostengünstiges Verfahren - besteht häufig Unsicherheit darüber, ob die Verwendung dieser Chemikalie nicht auch schädliche Einflüsse auf den menschlichen Körper hat.

Thioglykolsäure - allein die Dosis macht das Gift

Prinzipiell ist die Thioglykolsäure eine giftige Substanz. In Reinform liegt sie als brennbare, ölige und unangenehm riechende Flüssigkeit vor. Wer die Enthaarungscremes der älteren Generation noch kennt, wird sich an den üblen Geruch gut erinnern. Heutzutage ist von diesem Geruch in den meisten Enthaarungscremes nichts mehr zu bemerken.

Dazu kommt noch, dass Thioglykolsäure eine reizende und ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute hat. Die Substanz wird vom Körper entweder über die Haut oder über die Atemwege aufgenommen und kann dort entsprechende Schäden anrichten.

Aber, wie Paracelsus vor nahezu 500 Jahren schon sagte:
Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift. Allein die Dosis machts, dass ein Ding kein Gift sei!
Laut Kosmetikverordnung darf Thioglykolsäure in Enthaarungsmitteln maximal bis zu einer Konzentration von 5% enthalten sein. Bei dieser geringen Konzentration ist die Anwendung einer Enthaarungscreme in aller Regel bedenkenlos. Die über die Haut aufgenommene Menge ist vernachlässigbar gering und zu einer Aufname über die Atemwege kann es ohnehin nicht kommen, da Thioglykolsäure in Enthaarungscremes gebunden vorkommt und nicht als Aerosol.

Eine kanzerogene - also krebsfördernde - Wirkung konnte in Studien der Thioglykolsäure nicht nachgewiesen werden.

Stellungnahme des BfR zu Thioglykolsäure in Enthaarungscreme

Das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) hat 2011 ein Statement zu den Risiken von Thioglykolsäure in Enthaarungscremes und -mitteln herausgegeben.

Stellungnahme des BfR zu Thioglykolsäure in Enthaarungscreme
© by Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
via Wikimedia Commons
Zusammenfassend wird in dieser Stellungnahme deutlich, dass die Anwendung einer Enthaarungscreme kein deutliches Risiko für schwere Erkrankungen mit sich bringt. In seltenen Fällen könne es zu leichten bis mittelschweren Hautreizungen kommen, sodass von einer grossflächigen Anwendung (z.B. behaarter Rücken beim Mann) abgeraten wird. Eine Gefahr der Atemwegsreizung oder für die Entstehung von Krebs besteht nach derzeitigen Erkenntnissen nicht.

Wer die Stellungnahme des BfR zu Thioglykolsäure in Enthaarungsmitteln genauer einsehen möchte, kann unter diesem Link die entsprechende PDF-Datei lesen.

Fazit 

Die Anwendung einer Enthaarungscreme ist - wenn man sie entsprechend der Packungsbeilage benutzt - normalerweise ohne grössere körperliche Risiken möglich. Wer erstmalig eine Enthaarungscreme verwendet, sollte sie zunächst auf einer kleinen Körperstelle testen um zu sehen, wie die Haut auf die Thioglykolsäure reagiert. Zeigen sich nach 24h keine Reizungen, dann kann man mit dem Auftragen der Enthaarungscreme loslegen und die Vorteile einer absolut schmerzfreien Haarentfernung nutzen!